Ein 1991 geborener albanischer Staatsangehöriger war in Italien 2014 zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren wegen Raubes, Freiheitsberaubung und Körperverletzung verurteilt worden. Danach wurde er aus Italien ausgewiesen und im Schengen-Informationssystem als nicht zulassungsfähig eingetragen. Dennoch reiste er 2017 illegal in die Schweiz ein – unter einer falschen, italienischen Identität – und erschlich sich so eine Aufenthaltsbewilligung. 2021 wurde er im Kanton Waadt unter anderem wegen gefälschter Dokumente, illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt verurteilt.
Obwohl die Schweizer Behörden ihm mehrfach den Aufenthalt verweigerten und ihn zur Ausreise verpflichteten, blieb er im Land oder kehrte zurück. Er stellte wiederholt Gesuche um Familiennachzug – zuerst im Kanton Waadt, dann in Genf – und wurde schliesslich im Kanton Freiburg erneut wegen illegalen Aufenthalts verurteilt. Das Staatssekretariat für Migration verhängte im Juni 2024 ein Einreiseverbot bis Juni 2029, das auch für den gesamten Schengen-Raum gilt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Massnahme im Februar 2026.
Der Albaner zog den Fall ans höchste Gericht. Er machte geltend, das Einreiseverbot sei unverhältnismässig, weil es ihn von seiner in der Schweiz lebenden portugiesischen Ehefrau trenne. Die Richter liessen dieses Argument nicht gelten. Sie betonten, dass der Mann durch sein beharrliches Missachten der Rechtsordnung eine anhaltende Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle. Zudem hätten er und seine Frau bei ihrer Heirat gewusst, dass sein Aufenthalt in der Schweiz nicht gesichert war. Kontakte zur Ehefrau seien weiterhin möglich – per Telefon oder bei Besuchen in Albanien.
Das Gericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Albaner Verfahrenskosten von 2000 Franken. Das Einreiseverbot bleibt damit bis zum 18. Juni 2029 in Kraft.