Am 25. September 2006 drangen bewaffnete Männer in ein guatemaltekisches Gefängnis ein und töteten sieben Häftlinge. Die Opfer waren einflussreiche Mitglieder eines Häftlingskomitees, das das Gefängnis kontrollierte. Offiziell sollte eine Polizeioperation die Kontrolle über die Anstalt zurückgewinnen. Parallel dazu wurde jedoch ein geheimer Plan umgesetzt: Ausgewählte Häftlinge wurden identifiziert, isoliert und hingerichtet. Die Tatwaffe war ein schwer bewaffnetes Kommando, das teilweise in Zivilkleidung auftrat.
Im Zentrum des Schweizer Verfahrens stand der damalige Generaldirektor der guatemaltekischen Nationalpolizei. Er hatte die Polizei zur führenden Kraft der Operation gemacht, das Kommando vor dem Einsatz getroffen und seinen engsten Mitarbeiter angewiesen, sich dem Trupp anzuschliessen. Als er später am Tatort eintraf und zwei Leichen vorfand, reagierte er nicht. Er stellte keine Fragen, sicherte den Tatort nicht und leitete auch danach keine interne Untersuchung ein. Das Genfer Berufungsgericht wertete dieses Verhalten als entscheidende Unterstützung für die Täter: Der Verurteilte habe dem Kommando durch seine Anwesenheit und sein Schweigen moralischen Rückhalt gegeben und den Fortgang der Hinrichtungen begünstigt. Es verurteilte ihn wegen Beihilfe zu sieben Morden zu 14 Jahren Freiheitsstrafe – ein Jahr weniger als ursprünglich, als Ausgleich für die überlange Verfahrensdauer.
Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und machte zahlreiche Verfahrensfehler geltend. Er berief sich unter anderem auf den Freispruch seines früheren Stellvertreters in einem ausländischen Verfahren und argumentierte, seine eigene Verurteilung verstosse gegen die Unschuldsvermutung. Zudem bestritt er, dass die sieben Todesfälle geplant gewesen seien, und warf den Behörden vor, Beweise seien manipuliert worden. Das Bundesgericht wies alle diese Einwände ab. Es hielt fest, dass der Freispruch im Ausland die Schweizer Gerichte nicht binde und die Feststellungen zur Tatplanung auf einer soliden Beweisgrundlage beruhten – darunter Videoaufnahmen, Fotos, Gutachten und übereinstimmende Zeugenaussagen.
Das Verfahren dauerte über zwölf Jahre und war von ausserordentlicher Komplexität: Es umfasste drei Tatkomplexe, internationale Rechtshilfeersuchen, zahlreiche Zwischenentscheide und mehrere Rückweisungen durch das Bundesgericht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war beteiligt und stellte eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht fest, was zu einer Neubeurteilung führte. Das nun bestätigte Urteil schliesst dieses aussergewöhnliche Verfahren ab.