Ein Unternehmen hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Luzern eingereicht. Dabei ging es um einen Mietvertrag. Damit das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, verlangt das Bundesgericht von der klagenden Partei einen Vorschuss auf die Gerichtskosten – in diesem Fall 7'000 Franken.
Das Gericht setzte der Firma zunächst eine Frist bis Ende August 2026, um diesen Betrag zu überweisen. Als das Geld ausblieb, erhielt das Unternehmen eine letzte Nachfrist bis zum 28. September 2026. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Frist nicht verlängert werden kann und das Gericht die Beschwerde andernfalls nicht behandeln werde.
Auch diese zweite Frist verstrich, ohne dass die Firma den Vorschuss bezahlte. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Das Urteil des Kantonsgerichts Luzern bleibt damit bestehen. Zusätzlich muss die Firma Gerichtskosten von 600 Franken tragen.