Im Juli 2026 soll ein Mann in einem Linienbus im Kanton Zürich ein Taschenmesser geöffnet und eine Mitreisende mit den Worten bedroht haben: «Was seisch? Ich stich dich ab!». Kurz darauf wurde er festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Das Zürcher Obergericht bestätigte die Haft und stützte sich dabei auf eine sogenannte qualifizierte Wiederholungsgefahr – also die Befürchtung, der Beschuldigte könnte in naher Zukunft erneut ein schweres Gewaltverbrechen begehen.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dieser besondere Haftgrund nicht ausreichend belegt ist. Zwar bestehen Hinweise auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft des Beschuldigten: Er soll in kurzer Zeit mehrfach aggressiv aufgefallen sein, und auch im Gefängnis soll er versucht haben, einem Vollzugsmitarbeiter einen Faustschlag gegen den Kopf zu versetzen. Dennoch reicht das nach Ansicht der obersten Richter nicht aus, um ein «untragbar hohes» Risiko eines schweren Messermesserbrechens in naher Zukunft zu belegen. Entscheidend war dabei, dass dem Beschuldigten kein tatsächlicher Angriff mit dem Messer vorgeworfen wird – er soll es lediglich auf Hüfthöhe gehalten und anschliessend wieder weggesteckt haben.
Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass das Obergericht einen anderen möglichen Haftgrund – die sogenannte einfache Wiederholungsgefahr – gar nicht erst geprüft hatte. Dieser Haftgrund setzt unter anderem mindestens zwei frühere rechtskräftige Verurteilungen für gleichartige Taten voraus. Der Strafregisterauszug des Beschuldigten weist mehrere einschlägige Vorstrafen auf, darunter versuchter Raub, Gewalt gegen Behörden und Körperverletzung. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, liess das Bundesgericht offen.
Die Sache wird deshalb zur erneuten Prüfung an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Dieses muss nun alle noch relevanten Haftgründe sorgfältig prüfen und unverzüglich neu entscheiden. Der Beschuldigte bleibt vorerst in Haft. Der Kanton Zürich muss seinem Anwalt für das Verfahren vor Bundesgericht eine Entschädigung von 2'000 Franken bezahlen.