Ein Vermieter im Kanton Bern wollte seine Mieterin gerichtlich aus der Wohnung ausweisen lassen. Das zuständige Regionalgericht Oberland trat im Mai 2026 auf sein Gesuch jedoch gar nicht erst ein – offenbar weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Der Vermieter zog den Entscheid ans Obergericht des Kantons Bern weiter. Auch dort hatte er keinen Erfolg: Das Obergericht trat im Juni 2026 ebenfalls nicht auf seine Eingabe ein. Damit blieb die Mieterin vorerst in der Wohnung.
Daraufhin wandte sich der Vermieter ans Bundesgericht. Seine Eingabe vom August 2026 genügte jedoch den Anforderungen nicht, die an eine solche Eingabe gestellt werden. Konkret fehlte eine ausreichende Begründung, weshalb das Gericht auf die Eingabe ohne weitere Prüfung nicht eintrat.
Der Vermieter muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken tragen. Die Mieterin erhält keine Entschädigung, da ihr durch das Verfahren vor Bundesgericht kein nachweisbarer Aufwand entstanden ist.