Im Kanton Basel-Stadt erhalten Einwohnerinnen und Einwohner unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Strompreis-Bonus – eine finanzielle Entlastung im Zusammenhang mit der Energieabgabe. Anspruchsberechtigt ist, wer an einem bestimmten Stichtag Mitte Dezember mit Wohnsitz im Kanton registriert ist. Die Tochter eines Basler Vaters kam am 24. Dezember 2024 zur Welt – also nach dem massgeblichen Stichtag. Das kantonale Amt für Umwelt und Energie verweigerte ihr deshalb den Bonus für das Jahr 2024.
Der Vater wehrte sich gegen diesen Entscheid und zog den Fall durch alle kantonalen Instanzen. Sowohl das zuständige Departement als auch das Appellationsgericht Basel-Stadt wiesen seine Einwände ab. Die Stichtagsregelung sei sachlich gerechtfertigt und verstosse weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Willkürverbot, so die Gerichte.
Daraufhin reichte der Vater beim Bundesgericht eine Beschwerde ein – mit einem Umfang von knapp 243 Seiten. Das angefochtene Urteil des Appellationsgerichts hatte weniger als neun Seiten umfasst. In einem Begleitschreiben erklärte der Vater, der aussergewöhnliche Umfang sei durch die Komplexität der verfassungsrechtlichen Fragen und durch Verfahrensfehler im kantonalen Verfahren begründet. Er wies zudem darauf hin, dass er die Eingabe mithilfe von ChatGPT erstellt habe.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es befand, die Eingabe sei übermässig weitschweifig und erfülle die gesetzlichen Anforderungen an eine knappe, sachbezogene Begründung nicht. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz entbinde nicht von der Pflicht, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Da der Vater nach eigenen Angaben um die Formvorschriften wusste und trotzdem bewusst eine derart umfangreiche Eingabe einreichte, verzichtete das Gericht darauf, ihm eine Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise keine erhoben.