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Anwalt erhält höheres Honorar für seine Arbeit als Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger forderte mehr Lohn für seine Arbeit. Richter geben ihm recht: Er bekommt nun für alle Stunden den höheren Ansatz von 220 Franken.

Publikationsdatum: 19. Oktober 2026

Ein Aargauer Anwalt war von November 2023 bis Mai 2024 als amtlicher Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren tätig. Für seine Arbeit erhielt er zunächst eine Entschädigung von rund 14'460 Franken. Dagegen wehrte er sich – mit Erfolg: Das Aargauer Obergericht erhöhte den Betrag auf rund 17'688 Franken. Doch dem Anwalt war das noch immer zu wenig.

Der Streit drehte sich um den Stundenansatz. Per 1. Januar 2024 hatte der Kanton Aargau den Ansatz für Pflichtverteidiger von 200 auf 220 Franken pro Stunde erhöht. Die Behörden entschädigten den Anwalt für seine Arbeit vor diesem Datum weiterhin zum alten Ansatz von 200 Franken – und nur für die Stunden nach dem Stichtag zum neuen, höheren Satz. Der Anwalt hingegen verlangte, dass der höhere Ansatz rückwirkend für seinen gesamten Einsatz gelten solle.

Die obersten Richter gaben dem Anwalt recht. Sie verwiesen auf ein früheres Urteil, wonach der seit Januar 2024 geltende höhere Stundenansatz rückwirkend auf alle zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Verfahren angewendet werden muss. Die Vorinstanz habe den kantonalen Anwaltstarif falsch ausgelegt, indem sie den neuen Ansatz nur auf die Stunden nach dem 1. Januar 2024 anwandte. Der Anwalt hat Anspruch auf den Satz von 220 Franken für sämtliche geleisteten Stunden.

Die Entschädigung wurde deshalb auf 18'203.65 Franken festgesetzt. Zusätzlich muss der Kanton Aargau dem Anwalt für das Verfahren vor dem höchsten Gericht weitere 2'000 Franken bezahlen. Gerichtskosten fallen keine an.

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Urteilsnummer: 6B_260/2025

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