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Serbischer Basketballklub muss Steuern seines US-Spielers bezahlen

Ein serbischer Basketballklub stritt mit einem amerikanischen Profi-Spieler darüber, wer dessen Einkommenssteuer in Serbien schuldet. Die Richter bestätigten: Der Klub muss zahlen.

Publikationsdatum: 19. Oktober 2026

Ein serbischer Basketballklub und ein amerikanischer Profi-Basketballspieler schlossen zwischen 2021 und 2023 mehrere Verträge ab, wonach der Spieler sogenannte Nettolöhne erhielt. Im Sommer 2024 einigten sie sich auf eine vorzeitige Vertragsauflösung. Danach entbrannte ein Streit darüber, wer die persönliche Einkommenssteuer des Spielers in Serbien zu bezahlen hat. Der Spieler war der Ansicht, dass der Klub aufgrund der vereinbarten Nettolöhne sämtliche Steuern übernehmen müsse. Der Klub hingegen bestritt dies und argumentierte, die Übernahme der persönlichen Einkommenssteuer sei nicht vereinbart gewesen und würde zudem zu einer endlosen Steuerspirale führen.

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT), ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in Genf, das für Streitigkeiten im Profibasketball zuständig ist, entschied im Februar 2026 zugunsten des Spielers. Es verpflichtete den Klub zur Zahlung von rund 176'000 US-Dollar an ausstehenden Löhnen sowie zur Übernahme der Einkommenssteuern des Spielers gegenüber den serbischen Steuerbehörden. Dagegen wehrte sich der Klub vor dem Schweizer Bundesgericht.

Der Klub brachte mehrere Einwände vor: Er rügte, das Schiedsgericht habe dem Spieler mehr zugesprochen als beantragt, es habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, und der Entscheid verstosse gegen grundlegende Rechtsprinzipien. Die Richter in Lausanne liessen diese Argumente jedoch nicht gelten. Zwar stellten sie fest, dass das Schiedsgericht beim Zinsbeginn eines Teilbetrags einen offensichtlichen Schreibfehler gemacht hatte – der Spieler hatte aber ausdrücklich erklärt, den irrtümlich zugesprochenen Differenzbetrag von rund 360 US-Dollar nicht einzufordern. Ein schutzwürdiges Interesse des Klubs, deswegen den gesamten Entscheid aufzuheben, verneinte das Bundesgericht.

Die weiteren Einwände des Klubs scheiterten ebenfalls. Seine Kritik an der Beweiswürdigung und an der inhaltlichen Beurteilung durch das Schiedsgericht war im Rahmen einer solchen Beschwerde unzulässig. Auch das Argument, die Steuerpflicht führe zu einer endlosen Besteuerungsspirale und komme einer entschädigungslosen Enteignung gleich, überzeugte die Richter nicht. Der Klub muss nun die Gerichtskosten von 7'000 Franken tragen und den Spieler mit 8'000 Franken entschädigen.

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Urteilsnummer: 4A_142/2026

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