Symbolbild

Bundesrichter Donzallaz scheitert mit Ausstandsbegehren gegen Kollegen

Bundesrichter Yves Donzallaz wollte seinen Kollegen Grégory Bovey aus einem Revisionsverfahren ausschliessen. Das Bundesgericht wies das Begehren ab.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Im Zentrum des Falls steht eine ungewöhnliche Konstellation: Ein Bundesrichter verlangte den Ausstand eines anderen Bundesrichters in einem Verfahren, das ihn selbst betrifft. Ausgangspunkt war eine frühere Beschwerde eines Privatmanns, die Bundesrichterin Beatrice van de Graaf als Einzelrichterin abgewiesen hatte. Nachdem bekannt wurde, dass van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz eine Beziehung führten, reichte der Privatmann ein Revisionsgesuch ein – also ein Gesuch, das abgeschlossene Urteil nochmals zu überprüfen. Das Bundesgericht übertrug diese Revisionsverfahren einer anderen Abteilung, der Donzallaz und van de Graaf als Beteiligte beigezogen wurden.

Der eigentliche Streit entzündete sich an einem Vorfall vom 6. Oktober 2026: Donzallaz suchte Abteilungspräsident Grégory Bovey in dessen Büro auf und äusserte sich zu einem laufenden internen Abstimmungsverfahren. Bovey liess sich nicht auf eine Diskussion ein und informierte anschliessend die Verwaltungskommission des Bundesgerichts schriftlich über den Vorfall. Donzallaz wertete dieses Schreiben als Zeichen mangelnder Besonnenheit und stellte daraufhin ein Ausstandsbegehren gegen Bovey. Er warf diesem vor, die Kontrolle verloren und interne Regeln zur Streitbeilegung verletzt zu haben, weil Bovey nicht zuerst das direkte Gespräch mit ihm gesucht habe.

Das Bundesgericht wies das Begehren als offensichtlich unbegründet ab. Die erhobenen Vorwürfe liessen nicht ansatzweise erkennen, weshalb Bovey als befangen oder voreingenommen gelten sollte. Das kurze Schreiben an die Verwaltungskommission stelle seine Besonnenheit nicht in Frage. Zudem hielt das Gericht fest, dass es sich von selbst verstehe, dass ein am Verfahren beteiligter Richter nicht beim Vorsitzenden der zuständigen Abteilung vorsprechen und Fragen zu laufenden Verfahren thematisieren könne.

Das Verfahren beleuchtet die aussergewöhnliche Situation am Bundesgericht im Nachgang zur öffentlich gewordenen Beziehung zwischen zwei Richtern. Mehrere Revisionsgesuche wurden eingereicht, und das Bundesgericht hat eigens eine andere Abteilung mit der Behandlung dieser Fälle betraut, um die Unabhängigkeit der Verfahren zu gewährleisten.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7F_74/2026

Zurück zur Hauptseite