Der Fall hat seinen Ursprung in einem Revisionsgesuch, das ein Walliser Bürger beim Bundesgericht eingereicht hatte. Nachdem bekannt geworden war, dass Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz eine persönliche Beziehung unterhalten hatten, wurden mehrere Revisionsverfahren eingeleitet. Das Bundesgericht übertrug diese Verfahren aus Gründen der Unparteilichkeit der II. zivilrechtlichen Abteilung, die unter dem Vorsitz von Bundesrichter Grégory Bovey handelte.
Am 6. Oktober 2026 erschien Bundesrichter Yves Donzallaz unangekündigt im Büro von Bundesrichter Grégory Bovey und sprach ihn auf ein laufendes Koordinationsverfahren an. Bovey wollte das Gespräch nicht führen und beendete die Unterredung abrupt. Am folgenden Tag informierte er die Verwaltungskommission des Bundesgerichts schriftlich über diesen Vorfall. Daraufhin verlangte Donzallaz, dass Bovey wegen Befangenheit aus den ihn betreffenden Revisionsverfahren ausgeschlossen werde.
Donzallaz begründete seinen Ausstandsantrag damit, dass Boveys Schreiben an die Verwaltungskommission zeige, dass dieser nicht mehr in der Lage sei, die Revisionsverfahren unvoreingenommen zu führen. Ausserdem warf er Bovey vor, gegen interne Konfliktlösungsregeln verstossen zu haben, weil dieser sich nicht zuerst direkt an ihn gewandt habe.
Das Bundesgericht wies den Antrag als offensichtlich unbegründet ab. Es hielt fest, dass weder das Schreiben an die Verwaltungskommission noch die Art, wie Bovey auf den unangekündigten Besuch reagiert habe, auch nur den Anschein von Befangenheit begründe. Zudem erinnerten die Richter daran, dass Donzallaz in den Revisionsverfahren lediglich als Verfahrensbeteiligter auftrete – und es in dieser Rolle offensichtlich unzulässig sei, den Vorsitzenden Richter direkt in Verfahrensfragen anzusprechen.