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Kanton Vaud muss Anwaltskosten zahlen – nicht Kanton Genf

In einem früheren Urteil wurde irrtümlich der Kanton Genf zur Zahlung von Anwaltskosten verpflichtet. Das Bundesgericht korrigiert den Fehler: Zuständig ist der Kanton Waadt.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Im Juni 2026 hatte das Bundesgericht in einem Strafverfahren entschieden, dass dem Anwalt eines Beschuldigten eine Entschädigung von 1'500 Franken für seine Bemühungen zusteht. Diese Kosten wurden im Urteil dem Kanton Genf auferlegt. Das war jedoch falsch: Der ursprüngliche Entscheid, der zum Verfahren geführt hatte, stammte von einer Behörde des Kantons Waadt – nicht von einer Genfer Behörde.

Der Anwalt des Beschuldigten bemerkte den Fehler und wandte sich im September 2026 schriftlich an das Bundesgericht mit dem Antrag, das Urteil zu berichtigen. Das Gericht prüfte den Antrag und bestätigte, dass tatsächlich ein Schreibfehler vorlag.

Das Bundesgericht korrigierte daraufhin sein früheres Urteil: Die Entschädigung von 1'500 Franken für den Anwalt geht nun korrekt zulasten des Kantons Waadt. Für die Berichtigung selbst wurden keine zusätzlichen Kosten erhoben.

Solche Berichtigungen sind gesetzlich vorgesehen: Enthält ein Bundesgerichtsurteil Schreib- oder Rechenfehler, widersprüchliche oder unklare Formulierungen, kann das Gericht das Urteil auf Antrag einer Partei oder von sich aus korrigieren.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7G_2/2026

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