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Frau muss über 63'000 Franken Steuerschulden bezahlen

Der Kanton Waadt forderte von einer Frau über 63'000 Franken Steuern. Sie scheiterte vor Bundesgericht, weil ihre Eingabe den Anforderungen nicht genügte.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Der Kanton Waadt hatte gegen eine Frau eine Betreibung über 63'180 Franken eingeleitet – offenbar wegen ausstehender Steuern. Das zuständige Gericht im Wallis hob den Einspruch der Frau gegen den Zahlungsbefehl auf und erlaubte dem Kanton, die Forderung vollstrecken zu lassen. Die Frau wehrte sich dagegen vor dem Walliser Kantonsgericht – ohne Erfolg.

Das Kantonsgericht wies ihre Beschwerde ab: Sie hatte neue Tatsachen und Beweise vorgebracht, die in diesem Verfahrensstadium nicht mehr zulässig waren. Ausserdem hatte sie die Begründung des erstinstanzlichen Entscheids nicht konkret angefochten, sondern lediglich ihre persönliche Situation geschildert. Das Kantonsgericht bestätigte dennoch inhaltlich, dass die vorgelegten Steuerentscheide als vollstreckbare Titel ausreichen, um die Forderung durchzusetzen.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Auch dort blieb sie erfolglos. Die zuständige Richterin trat auf die Eingabe gar nicht erst ein, weil die Frau die Begründung des Kantonsgerichts nicht gezielt angegriffen hatte. Stattdessen beschränkte sie sich erneut auf allgemeine Ausführungen zu ihrer persönlichen Lage – das genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde vor Bundesgericht nicht.

Weil das Verfahren von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege und die Beiordnung eines Anwalts abgelehnt. Die Verfahrenskosten von 800 Franken gehen zu ihren Lasten. Die Steuerschuld gegenüber dem Kanton Waadt bleibt damit vollumfänglich bestehen.

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Urteilsnummer: 4A_466/2026

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