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Mieterin zieht ihre Klage zurück und zahlt Verfahrenskosten

Eine Mieterin hatte ein Genfer Urteil in einem Mietstreit angefochten, zog ihre Klage aber kurz darauf zurück. Sie muss nun 500 Franken Verfahrenskosten tragen.

Publikationsdatum: 16. Oktober 2026

Eine Mieterin hatte sich mit einem Urteil der Genfer Justiz in einem Mietrechtsstreit nicht abgefunden und dieses im August 2026 vor Bundesgericht angefochten. Dem Verfahren lagen ursprünglich Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis zugrunde, über die das Genfer Kantonsgericht im Juni 2026 entschieden hatte.

Knapp zwei Monate nach Einreichen ihrer Klage informierte die Mieterin das Bundesgericht mit einem Schreiben vom 25. September 2026, dass sie ihre Klage zurückziehe. Einen Grund für den Rückzug nannte sie nicht.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von seiner Pendenzenliste. Da die Mieterin das Verfahren eingeleitet und dann zurückgezogen hatte, muss sie die Verfahrenskosten von 500 Franken selbst tragen. Die Gegenparteien – zwei weitere Frauen, die im Verfahren die andere Seite vertraten – erhalten keine Entschädigung, da sie gar nicht erst aufgefordert worden waren, eine Stellungnahme einzureichen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_410/2026

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