Ein Mann steht in Obwalden seit Jahren vor Gericht, weil er eine Rechtsanwältin angeblich zu nötigen und zu verleumden versucht hat. Das Verfahren zieht sich in die Länge, unter anderem weil er wiederholt verlangte, dass verschiedene Richterinnen und Richter wegen möglicher Befangenheit aus dem Verfahren ausscheiden müssen. Solche Gesuche blieben bisher erfolglos.
Im Sommer 2025 wurde ein ausserordentlicher Gerichtsschreiber eingesetzt, weil durch die vielen Ausstandsgesuche eine personelle Lücke entstanden war. Die Eltern des Beschuldigten schrieben diesem Gerichtsschreiber im Dezember 2025 einen Brief, in dem sie ihn persönlich für einen angeblichen Schaden von rund fünf Millionen Franken haftbar machen wollten. Sie verlangten, er solle auf die Verjährung verzichten, andernfalls würden sie rechtliche Schritte einleiten.
Der Gerichtsschreiber antwortete auf privatem Briefpapier und schickte eine Kopie seines Schreibens an die Staatsanwaltschaft. Darin warf er dem Beschuldigten vor, hinter dem Brief zu stecken oder zumindest davon gewusst zu haben. Er deutete an, das Schreiben könnte strafrechtlich relevant sein, und stellte die Frage, ob ein Richter – der Beschuldigte ist selbst in einer richterlichen Funktion tätig – durch solche Aktionen seiner Familie den Ruf des Gerichts beschädige. Die Bundesrichter in Lausanne werteten diese Reaktion als problematisch: Ab dem Moment, in dem der Gerichtsschreiber den Beschuldigten persönlich für das Schreiben seiner Eltern verantwortlich machte und strafrechtliche Konsequenzen andeutete, konnte er das laufende Verfahren nicht mehr mit der nötigen Sachlichkeit beurteilen.
Das Bundesgericht hob den Entscheid des Obwaldner Obergerichts auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung zurück – diesmal ohne Mitwirkung des betroffenen Gerichtsschreibers. Der Kanton Obwalden muss dem Beschuldigten zudem eine Entschädigung von 2000 Franken für das Verfahren in Lausanne bezahlen.