Symbolbild

Verunfallter erhält keine weiteren Leistungen von der Suva

Ein Mann verletzte sich beim Entladen eines Fahrzeugs an Knie und Hüfte. Die Suva stellte die Leistungen ein – die Richter bestätigten dies nun.

Publikationsdatum: 15. Oktober 2026

Im Dezember 2024 stiess ein Mann beim Entladen eines Fahrzeugs gegen eine Seitenschwelle und verletzte sich dabei am linken Knie und an der linken Hüfte. Die Suva erbrachte zunächst Versicherungsleistungen, stellte diese jedoch per 6. Februar 2025 ein. Begründung: Der Unfall habe keine neuen dauerhaften Schäden verursacht. Der Mann hatte bereits eine Hüftprothese auf der linken Seite sowie eine Vorgeschichte mit mehreren früheren Verletzungen und Operationen.

Ein Orthopäde der Suva beurteilte die Röntgenbilder und weiteren medizinischen Unterlagen und kam zum Schluss, dass die Hüftprellung vom Dezember 2024 innerhalb von vier bis sechs Wochen abgeheilt sei und keine neuen strukturellen Schäden hinterlassen habe. Der Hausarzt des Mannes sah das zwar anders, konnte die Einschätzung des Suva-Arztes aber nicht ausreichend erschüttern. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigte daraufhin die Einstellung der Leistungen.

Vor Bundesgericht verlangte der Mann, es hätte ein unabhängiges orthopädisches Gutachten angeordnet werden müssen – insbesondere wegen möglicher Probleme mit der Hüftprothese. Er legte jedoch keine neueren fachärztlichen Einschätzungen vor, die Zweifel an der Beurteilung des Suva-Arztes hätten begründen können. Zudem setzte er sich nicht konkret mit den Argumenten des kantonalen Gerichts auseinander.

Da die Eingabe diese grundlegenden Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllte, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise keine erhoben.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_492/2026

Zurück zur Hauptseite