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Vater scheitert mit Klage – Kinder bleiben bei der Mutter

Ein Vater wollte das Sorgerecht für seine zwei Kinder erhalten. Die Richter bestätigten jedoch, dass die Kinder bei der Mutter bleiben.

Publikationsdatum: 15. Oktober 2026

Ein 61-jähriger Vater und eine 41-jährige Mutter sind unverheiratet und leben getrennt. Gemeinsam haben sie zwei Kinder: eine Tochter, geboren 2015, und einen Sohn, geboren 2020. Der Sohn leidet an einem seltenen genetischen Syndrom, das mit Entwicklungsverzögerungen verbunden ist. Die Mutter beantragte, die Kinder unter ihre alleinige Obhut zu stellen und mit ihnen in den Kanton Thurgau ziehen zu dürfen.

Das Regionalgericht Prättigau/Davos ordnete zunächst eine alternierende Betreuung an und holte ein Gutachten ein. Nach dessen Eingang entschied es, die alleinige Obhut der Mutter zuzusprechen und dem Vater ein Besuchsrecht einzuräumen. Der Vater wurde zudem verpflichtet, monatlich rund 2'750 Franken für die Tochter und rund 2'667 Franken für den Sohn an Kindesunterhalt zu bezahlen. Das Obergericht Graubünden bestätigte diesen Entscheid weitgehend und passte lediglich die Unterhaltsbeiträge leicht an.

Der Vater zog den Fall weiter ans höchste Gericht. Er kritisierte das Gutachten als mangelhaft, bestritt die Einschätzung seiner Erziehungsfähigkeit und argumentierte, der Sohn dürfe nicht aus der gut funktionierenden integrativen Schulumgebung in seinem bisherigen Wohnort herausgerissen werden. Die Richter wiesen diese Einwände jedoch ab. Das Gutachten sei trotz kleinerer formaler Ungenauigkeiten verwertbar. Die Einschätzung, dass der Vater die emotionalen Bedürfnisse der Kinder weniger gut erkennen und erfüllen könne als die Mutter, sei nachvollziehbar begründet und beruhe auf der Persönlichkeitsstruktur des Vaters – nicht auf Rollenklischees. Auch die Bindungstoleranz des Vaters gegenüber der Mutter sei laut Gutachten eingeschränkt.

Was die Schulsituation des Sohnes betrifft, hielten die Richter fest, dass er auch im Kanton Thurgau von einem geeigneten Schulumfeld profitieren könne. Die Nähe der Grosseltern und der Tante mütterlicherseits am neuen Wohnort der Mutter werteten sie als zusätzlichen Vorteil für die Kinder. Der Vater muss die Gerichtskosten von 8'000 Franken tragen und der Mutter 500 Franken für ihre Stellungnahme im Verfahren erstatten.

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Urteilsnummer: 5A_375/2026

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