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Mutter verliert Sorgerecht – Kind zieht zum Vater

Eine Mutter hatte wiederholt Probleme mit der Kindererziehung. Die Richter übertragen das Sorgerecht nun dem Vater.

Publikationsdatum: 14. Oktober 2026

Ein unverheiratetes Paar aus dem Kanton Waadt hat eine gemeinsame Tochter, die 2020 geboren wurde. Nach der Trennung lebte das Mädchen bei der Mutter, der Vater hatte ein Besuchsrecht. Bereits 2024 gab es erste Hinweise auf Probleme: Eine Kindertagesstätte meldete Bedenken wegen Sicherheit, Ernährung und Hygiene. Die zuständige Behörde schloss den Fall damals jedoch, weil die Situation beim Kinderarzt und bei Hausbesuchen unauffällig war.

Im Sommer 2025 folgte ein zweites Warnsignal: Eine weitere Kita meldete, dass das Kind immer wieder zu spät gebracht wurde und die Mutter das Kind in Situationen brachte, die für sein Alter nicht angemessen waren. Eine von den Behörden beauftragte Fachstelle empfahl daraufhin, das Sorgerecht auf den Vater zu übertragen. Im Dezember 2025 ordnete das Gericht erster Instanz genau das an – das Kind sollte ab Januar 2026 beim Vater leben, die Mutter erhielt ein Besuchsrecht.

Die Mutter legte gegen diesen Entscheid Berufung ein und verlangte entweder eine geteilte Betreuung oder die Rückübertragung des Sorgerechts an sie. Das Waadtländer Kantonsgericht wies die Berufung im Juni 2026 ab. Es hielt fest, dass die Mutter erhebliche Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags zeige: Allein seit Beginn des Schuljahres 2025 hatte sie das Kind 51 Mal zu spät in die Schule gebracht – trotz mehrfacher Verwarnungen und der laufenden Gerichtsverfahren. Zudem instrumentalisiere sie das Kind im Konflikt mit dem Vater und fördere die Beziehung des Kindes zu ihm nicht. Der Vater hingegen sei laut dem Fachbericht in der Lage, für das Kind zu sorgen und auch den Kontakt zur Mutter zu gewährleisten.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es legte fest, dass das Kind ab dem 26. Oktober 2026 – nach den Herbstferien – beim Vater lebt, damit ein geordneter Schulwechsel möglich ist. Die Mutter darf das Kind weiterhin jeden Mittwochnachmittag und jedes zweite Wochenende sehen. Ab November 2026 muss sie zudem monatlich 1300 Franken an den Unterhalt des Kindes zahlen. Das Gericht wies auch das Gesuch der Mutter um unentgeltliche Rechtspflege ab, da ihre Anträge von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten.

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Urteilsnummer: 5A_689/2026

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