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Autofahrer bleibt wegen zu langem Parkieren verurteilt

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug länger als erlaubt parkiert. Die Richter bestätigten die Busse von 30 Franken.

Publikationsdatum: 14. Oktober 2026

Ein Autofahrer aus dem Kanton Aargau wurde verurteilt, weil er sein Auto länger als die erlaubten fünf Stunden auf einem Parkfeld abgestellt hatte. Die Grundlage für die Verurteilung bildeten die Aussagen eines Mitarbeiters der Regionalpolizei, der anhand der Stellung des Ventils am linken Vorderrad festgestellt hatte, dass das Fahrzeug während der gesamten Zeit nicht bewegt worden war. Die ursprüngliche Busse betrug 40 Franken.

Der Autofahrer wehrte sich gegen das Urteil und bestritt, sein Fahrzeug durchgehend auf dem Parkfeld gelassen zu haben. Er gab an, zwischenzeitlich Umzugsgut transportiert zu haben, und berief sich auf Aussagen seiner Frau und seiner Tochter als Entlastungszeuginnen. Zudem stellte er die Glaubwürdigkeit des Polizeimitarbeiters in Frage: In einem ähnlichen Verfahren gegen seinen Schwiegersohn habe dieser angegeben, grundsätzlich nicht mit Ventilmarkierungen zu arbeiten. Das Bundesgericht hiess eine frühere Beschwerde des Mannes gut und wies den Fall zur nochmaligen Prüfung an das Aargauer Obergericht zurück.

Das Obergericht zog daraufhin das Einvernahmeprotokoll aus dem Verfahren gegen den Schwiegersohn bei und stellte fest, dass der Polizeimitarbeiter dort lediglich erklärt hatte, er prüfe keine Markierungen am Reifen – nicht aber, dass er die Ventilstellung grundsätzlich nie kontrolliere. Einen wesentlichen Widerspruch zu seinen Aussagen im vorliegenden Fall konnte das Gericht nicht erkennen. Es bestätigte den Schuldspruch und setzte die Busse auf 30 Franken fest.

Das Bundesgericht schloss sich dieser Einschätzung an. Die Beweiswürdigung des Obergerichts sei nicht zu beanstanden, und der Rückweisungsauftrag sei korrekt umgesetzt worden. Die Beschwerde des Autofahrers wurde abgewiesen. Er muss nun neben der Busse auch die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen. Sein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden, lehnten die Richter ab, da seine Beschwerde von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

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Urteilsnummer: 7B_347/2025

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