Eine Aktiengesellschaft in Liquidation hatte beantragt, zwei frühere Urteile des Bundesgerichts zu überprüfen und eine versäumte Frist wiederherzustellen. Das Bundesgericht forderte sie daraufhin auf, bis Ende August 2026 einen Kostenvorschuss von 1'000 Franken einzuzahlen – eine übliche Sicherheitsleistung, die sicherstellen soll, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind.
Da die Firma den Betrag nicht fristgerecht bezahlte, erhielt sie eine letzte Nachfrist bis zum 14. September 2026. Das Gericht wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass es auf die Gesuche nicht eintreten werde, falls die Zahlung erneut ausbleibe. Auch diese Nachfrist verstrich, ohne dass der Vorschuss eingegangen war.
Das Bundesgericht trat deshalb auf sämtliche Gesuche der Firma nicht ein – das heisst, es prüfte die inhaltlichen Argumente gar nicht erst. Zusätzlich wurden der Firma Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt. Das Gericht hielt ausserdem fest, dass allfällige weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache künftig unbeantwortet abgelegt würden.