Eine GmbH als Vermieterin strebte die Ausweisung eines Mieters an und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Dort wurde sie im Juli 2026 aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 6'500 Franken einzuzahlen – eine übliche Voraussetzung, damit das Gericht ein Verfahren überhaupt behandelt.
Die Vermieterin leistete die Zahlung nicht fristgerecht. Daraufhin setzte das Gericht ihr eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 9. September 2026. Gleichzeitig wurde sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht eintreten werde, falls der Betrag auch dann nicht eingehe.
Da die GmbH den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Das bedeutet: Der Fall wurde inhaltlich gar nicht geprüft. Die Vermieterin hat damit keine Möglichkeit mehr, die Ausweisung des Mieters auf diesem Weg durchzusetzen. Zusätzlich wurden ihr Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.
Der Mieter seinerseits erhielt keine Parteientschädigung zugesprochen, da er im Verfahren vor Bundesgericht keinen eigenen Aufwand nachweisen musste.