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Kläger muss Gerichtskosten zahlen – Erlass wird nicht gewährt

Ein Mann wollte Gerichtskosten von 450 Franken erlassen bekommen. Die Richter lehnten sein Gesuch ab und auferlegten ihm weitere 500 Franken.

Publikationsdatum: 05. Oktober 2026

Ein Mann hatte beim Obergericht des Kantons Bern beantragt, ihm Gerichtskosten von 450 Franken zu erlassen oder zumindest aufzuschieben. Das Obergericht lehnte dieses Gesuch im Juli 2026 ab. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht und bat dort ebenfalls darum, die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen zu müssen.

Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe gar nicht erst ein. Der Grund: Der Mann hatte seine Eingabe nicht ausreichend begründet. Wer sich ans Bundesgericht wendet, muss genau darlegen, weshalb ein früheres Urteil falsch sein soll – das hatte der Mann versäumt. In solchen Fällen kann der zuständige Richter die Eingabe im vereinfachten Verfahren ohne weitere Prüfung zurückweisen.

Auch den Antrag auf Kostenbefreiung für das bundesgerichtliche Verfahren selbst lehnten die Richter ab. Eine solche Befreiung wird nur gewährt, wenn die Eingabe nicht von vornherein aussichtslos ist – was hier jedoch der Fall war.

Als Folge muss der Mann nun zusätzlich zu den ursprünglichen 450 Franken auch die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in Höhe von 500 Franken bezahlen. Damit hat sich sein Versuch, die Gerichtskosten loszuwerden, finanziell als kontraproduktiv erwiesen.

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Urteilsnummer: 4D_114/2026

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