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Genfer zieht seine Klage um Ergänzungsleistungen zurück

Ein Mann aus Genf hat seinen Rekurs gegen einen Entscheid zu Ergänzungsleistungen zurückgezogen. Das Verfahren vor dem höchsten Gericht wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 02. Oktober 2026

Ein Genfer hatte Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beantragt oder angefochten und war damit beim kantonalen Gericht nicht durchgekommen. Ergänzungsleistungen sind staatliche Unterstützungszahlungen für Personen, deren Rente nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Gegen das Urteil der Genfer Sozialversicherungskammer vom 14. April 2026 zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.

Kurz vor dem Abschluss des Verfahrens zog der Mann seinen Rekurs jedoch zurück. Mit einem Brief vom 16. September 2026 teilte er dem Gericht mit, dass er auf die Weiterführung des Falls verzichte. Einen Grund für den Rückzug nannte er nicht.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin formell ab. Da der Rückzug freiwillig erfolgte, wurden dem Mann keine Gerichtskosten auferlegt. Das Urteil wurde den beteiligten Parteien sowie dem kantonalen Gericht und dem Bundesamt für Sozialversicherungen mitgeteilt.

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Urteilsnummer: 8C_290/2026

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