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Klage gegen Thurgauer Gericht wird hinfällig – Fall bereits entschieden

Ein Arbeitsloser warf dem Thurgauer Verwaltungsgericht vor, sein Verfahren zu verschleppen. Dieses hatte den Fall aber bereits abgeschlossen.

Publikationsdatum: 29. September 2026

Ein Arbeitsloser reichte im August 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau ein. Er warf dem Gericht vor, sein Verfahren rund um einen Streit mit der Thurgauer Arbeitslosenkasse nicht voranzutreiben und damit zu verzögern. Konkret ging es um einen Entscheid der Arbeitslosenkasse vom April 2026, gegen den der Mann Einsprache erhoben hatte.

Das Problem: Das Verwaltungsgericht hatte den betreffenden Fall bereits am 29. Juli 2026 – also noch vor der Eingabe des Mannes beim Bundesgericht – abgeschlossen. Damit war der Vorwurf der Verschleppung von Beginn an gegenstandslos. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Klage damit keine Grundlage mehr hatte und schrieb das Verfahren als erledigt ab.

Obwohl das Bundesgericht die Eingabe des Mannes als von Anfang an aussichtslos einstufte, verzichtete es diesmal ausnahmsweise darauf, ihm Verfahrenskosten aufzuerlegen. Gleichzeitig hielt das Gericht ausdrücklich fest, dass der Mann bei ähnlichen Eingaben in Zukunft nicht mehr mit dieser Ausnahme rechnen darf. Es verwies dabei auf einen früheren Entscheid, in dem dieselbe Warnung bereits ausgesprochen worden war.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, vor einer Klage wegen Verfahrensverzögerung zu prüfen, ob das betreffende Gericht den Fall nicht bereits abgeschlossen hat. Andernfalls riskiert man nicht nur ein erfolgloses Verfahren, sondern künftig auch die Übernahme der anfallenden Gerichtskosten.

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Urteilsnummer: 8C_528/2026

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