Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen Mann 2023 wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Das Verfahren ist noch hängig.
Im Juni 2025 reichte der Verurteilte ein Gesuch ein, die zuständige Staatsanwältin Runa Meier solle wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen werden. Er warf ihr vor, sie habe geduldet, dass sein früherer Anwalt ihn über Jahre hinweg nur unzureichend verteidigt habe. Zudem soll sie Honorarzahlungen an diesen Anwalt ohne Prüfung genehmigt und informelle, nicht protokollierte Gespräche mit ihm geführt haben. Der Verurteilte sprach von einer «staatlich organisierten und behördlich abgesegneten Hexenjagd» gegen ihn. Das Zürcher Obergericht wies das Gesuch im März 2026 ab.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Die Begründung: Der Verurteilte habe sich in seiner Eingabe kaum mit den Argumenten des Obergerichts auseinandergesetzt, sondern seine eigene Sichtweise frei dargelegt. Zudem habe er den Sachverhalt an mehreren Stellen eigenmächtig erweitert, ohne zu erklären, warum die Vorinstanz dabei falsch gelegen haben soll. Konkrete und substanziierte Rügen fehlten weitgehend.
Die Gerichtskosten von 1'200 Franken trägt der Verurteilte. Ein parallel gestelltes Gesuch, das Berufungsverfahren bis zur Klärung der Befangenheitsfrage zu sistieren, wurde mit dem vorliegenden Entscheid gegenstandslos.