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Erbe scheitert mit Klage gegen Steueramt – und muss Kosten tragen

Eine Frau schuldete dem Staat Zürich Steuern. Nach ihrem Tod führte ihr Ehemann den Rechtsstreit weiter – ohne Erfolg.

Publikationsdatum: 29. September 2026

Eine Frau aus dem Kanton Zürich schuldete dem Staat Zürich und ihrer Wohngemeinde Steuerbeträge in der Höhe von rund 1'927 Franken. Das Betreibungsamt leitete eine Betreibung gegen sie ein, und das Bezirksgericht Dietikon bestätigte im Mai 2026, dass die Behörden berechtigt sind, diesen Betrag samt Zinsen einzutreiben. Die Frau legte dagegen beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde ein – doch das Gericht wies diese im Juni 2026 ab.

Noch bevor das Obergericht seinen Entscheid fällte, verstarb die Frau. Ihr Ehemann trat daraufhin als Erbe in das Verfahren ein und zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Er reichte eine Beschwerde ein und beantragte zugleich, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, da er die Kosten nicht tragen könne.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Der Grund: Die Eingabe des Ehemannes erfüllte die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss klar und nachvollziehbar begründet sein – das war hier offensichtlich nicht der Fall. Auch das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten lehnte das Gericht ab, weil die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Ehemann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen. Die Gegenseite – der Staat Zürich und die Gemeinde – erhält keine Entschädigung, da sie im bundesgerichtlichen Verfahren keinen eigenen Aufwand hatte.

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Urteilsnummer: 4D_143/2026

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