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Angeklagter zieht Klage wegen versuchten Mordes zurück

Ein wegen versuchten Mordes Verurteilter hat sein Verfahren vor dem höchsten Gericht zurückgezogen. Das Verfahren wird ohne Kostenfolge abgeschrieben.

Publikationsdatum: 29. September 2026

Ein Mann, der im Kanton Waadt wegen versuchten Mordes verurteilt worden war, hatte das Urteil des kantonalen Berufungsgerichts angefochten. Das Berufungsgericht hatte am 19. März 2026 entschieden, und der Verurteilte wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren.

Noch bevor das Bundesgericht inhaltlich über den Fall urteilen konnte, zog der Verurteilte seinen Antrag am 25. August 2026 zurück. Er erklärte schriftlich, dass er das Verfahren nicht weiterführen wolle.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren formell ab. Kosten wurden dem Verurteilten keine auferlegt, da er das Verfahren selbst zurückgezogen hatte.

Damit bleibt das Urteil des Waadtländer Berufungsgerichts in Kraft. Über den genauen Inhalt des Urteils – etwa die verhängte Strafe – machte das Bundesgericht in seiner Verfügung keine Angaben.

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Urteilsnummer: 6B_534/2026

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