Ein Mann aus dem Kanton Genf stritt mit der Suva um Leistungen aus der Unfallversicherung. Nachdem das Genfer Sozialversicherungsgericht gegen ihn entschieden hatte, wollte er den Fall vor dem höchsten Gericht weiterfechten – doch sein Weiterzug wurde bereits im April 2026 abgewiesen, weil er die Eingabe zu spät eingereicht hatte.
Daraufhin versuchte der Mann, diese versäumte Frist nachträglich wiederherstellen zu lassen. Er bat dabei auch um unentgeltliche Rechtspflege, also darum, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden. Das Gericht lehnte dieses Gesuch ab, weil der Antrag von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Gleichzeitig wurde dem Mann eine Frist gesetzt, um einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen.
Da der Mann den Betrag auch nach einer zusätzlich gewährten Nachfrist bis Ende August 2026 nicht einzahlte, konnte auf sein Gesuch nicht eingetreten werden. Wer ein Verfahren vor dem höchsten Gericht anstrengt, muss in der Regel einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gerichtskosten leisten. Bleibt diese Zahlung aus, gilt das Gesuch als unzulässig – so sieht es das Gesetz ausdrücklich vor.
Das Verfahren endet damit endgültig ohne inhaltliche Prüfung. Immerhin verzichtete das Gericht angesichts der Umstände darauf, dem Mann Gerichtskosten aufzuerlegen.