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Tochter scheitert mit Klage gegen Beistandschaft für ihren Vater

Eine Frau wollte die für ihren Vater angeordnete Beistandschaft stoppen. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie die Anforderungen nicht erfüllte.

Publikationsdatum: 25. September 2026

Die Friedensbehörde des Bezirks Riviera-Pays-d'Enhaut hatte für einen älteren Mann eine provisorische Beistandschaft angeordnet. Diese umfasst eine Verwaltungs- und Vertretungsbeistandschaft sowie eine besondere Vertretung im Verfahren selbst. Solche Massnahmen werden angeordnet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann und Schutz benötigt.

Die Tochter des Mannes wehrte sich gegen diese Anordnung und verlangte beim Kantonsgericht Waadt, dass die Beistandschaft vorläufig ausgesetzt wird, bis über ihre Beschwerde entschieden ist. Das Kantonsgericht lehnte dieses Gesuch am 7. Juli 2026 ab. Daraufhin gelangten die Tochter und ihr Vater gemeinsam ans Bundesgericht. Sie verlangten, die Rechtmässigkeit des Verfahrens zu überprüfen, die Grundrechte des Vaters zu schützen und die Beistandschaft aufzuheben.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Der Grund: Bei Entscheiden über die vorläufige Aussetzung einer Massnahme können vor Bundesgericht nur Verletzungen von Grundrechten geltend gemacht werden – und diese müssen klar und detailliert begründet werden. Die Eingabe der Tochter und ihres Vaters genügte diesen Anforderungen nicht. Sie enthielt keine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Streitpunkt – dem abgelehnten Gesuch um Aussetzung – sondern richtete sich allgemein gegen die Beistandschaft, das Verhalten der Beistände und die dem Vater zugewiesene Anwältin.

Die Gerichtskosten von 500 Franken gehen zu gleichen Teilen zulasten der Tochter und ihres Vaters.

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Urteilsnummer: 5A_694/2026

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