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Rentnerin bekommt keine Antwort auf ihre Klage wegen Ergänzungsleistungen

Eine Frau wollte höhere Ergänzungsleistungen erstreiten, scheiterte aber an formellen Hürden. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil die Begründung den Anforderungen nicht genügte.

Publikationsdatum: 25. September 2026

Eine Frau aus dem Kanton Zug stritt mit der Ausgleichskasse Zug um Ergänzungsleistungen. Die Ausgleichskasse hatte eine ihrer Eingaben zunächst gar nicht erst inhaltlich behandelt – weil die Frau die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt hatte. Gegen diesen Entscheid zog sie vor das Verwaltungsgericht des Kantons Zug.

Das kantonale Gericht räumte der Frau mehrfach die Möglichkeit ein, ihre Eingabe so zu ergänzen, dass sie auf den eigentlichen Streitpunkt eingehe – nämlich warum die Ausgleichskasse ihre Eingabe zu Recht oder zu Unrecht nicht inhaltlich geprüft hatte. Stattdessen äusserte sie sich ausschliesslich zu ihrem Anspruch auf Ergänzungsleistungen selbst. Das Verwaltungsgericht trat deshalb auf ihre Klage nicht ein.

Auch vor Bundesgericht änderte die Frau ihre Strategie nicht. Sie machte geltend, das kantonale Gericht habe Beweise unvollständig gewürdigt, übertrieben formalistisch gehandelt und ihr das rechtliche Gehör verweigert. Auf die eigentliche Frage – warum das Verwaltungsgericht ihre Klage nicht inhaltlich behandelt hatte – ging sie jedoch mit keinem Wort ein. Wer gegen einen solchen Entscheid vorgeht, muss aber genau erklären, weshalb dieser falsch ist.

Da die Begründung der Frau diese Anforderung nicht erfüllte, trat auch das Bundesgericht auf ihre Eingabe nicht ein. Immerhin wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt.

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Urteilsnummer: 8C_456/2026

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