Eine Aktiengesellschaft, die sich im Liquidationsverfahren befindet – also dabei ist, ihren Betrieb geordnet abzuwickeln –, hatte gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Waadt Beschwerde eingereicht. Dabei ging es um einen arbeitsrechtlichen Streit mit einem ehemaligen Mitarbeiter. Das Kantonsgericht hatte am 18. Juni 2026 entschieden, und die Firma wollte diesen Entscheid anfechten.
Knapp zwei Monate nach Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht ruderte die Firma zurück. Mit einem Schreiben vom 3. September 2026 teilte sie dem Bundesgericht mit, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe. Über die Gründe für diesen Schritt ist nichts bekannt.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Rolle, das heisst, das Verfahren wurde formell beendet. Als Folge des Rückzugs muss die Firma eine reduzierte Gerichtsgebühr von 300 Franken tragen. Der ehemalige Mitarbeiter, der im Verfahren nicht aufgefordert worden war, eine Stellungnahme einzureichen, erhält keine Entschädigung für allfällige Anwaltskosten.