Ein in der Uhren- und Schmuckbranche tätiger Schweizer Unternehmer hatte im Frühjahr 2020 für zwei seiner Firmen Covid-19-Kredite beantragt. Dabei gab er für eine der Gesellschaften einen Jahresumsatz von rund 1,49 Millionen Franken an – obwohl die Mehrwertsteuerabrechnungen für die ersten neun Monate 2019 nur einen Umsatz von knapp 700'000 Franken auswiesen. Für die zweite Firma erklärte er, sie sei wegen der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – obwohl diese bereits seit 2018 überschuldet war und die Probleme nichts mit Covid zu tun hatten.
Die Genfer Strafbehörden verurteilten ihn wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und betrügerischen Konkurses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ausserdem wurde er verpflichtet, der Bürgschaftsorganisation Cautionnement romand rund 647'000 Franken zu erstatten – jene Summe, die diese Organisation an die Bank bezahlt hatte, nachdem die Kredite nicht zurückgezahlt worden waren.
Der Verurteilte zog den Fall bis vor die höchste Instanz und versuchte unter anderem, mit nachträglich eingereichten Buchhaltungsunterlagen zu belegen, dass der angegebene Umsatz korrekt gewesen sei. Die Richter liessen diese Dokumente jedoch nicht gelten: Es lagen zwei verschiedene Versionen der Jahresrechnung 2018 vor, die beide angeblich am gleichen Tag von derselben Treuhandfirma erstellt worden waren, aber unterschiedliche Zahlen enthielten. Zudem fehlten auf den zuletzt eingereichten Unterlagen der offizielle Briefkopf der Treuhandfirma und eine handschriftliche Unterschrift.
Die obersten Richter bestätigten sämtliche Schuldsprüche. Sie hielten fest, dass der Unternehmer beim Ausfüllen der Kreditformulare wissentlich falsche Angaben gemacht hatte – und dies in einem System, das auf schnelle, unkomplizierte Hilfe ausgelegt war und deshalb keine aufwendigen Überprüfungen vorsah. Auch die Forderung, nur für jenen Teil des Kredits zu haften, der allenfalls zu Unrecht bezogen worden sei, wies das Gericht ab. Der Verurteilte muss nun die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.