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Vater scheitert mit Klage gegen Erziehungsaufsicht für sein Kind

Ein Vater aus dem Wallis wollte die Erziehungsaufsicht über sein Kind anfechten. Er zahlte den verlangten Kostenvorschuss nicht – sein Verfahren wurde eingestellt.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Bezirke Martinach und St-Maurice hatte im Dezember 2025 eine Erziehungsaufsicht für ein Kind angeordnet. Solche Massnahmen dienen dazu, die Entwicklung eines Kindes zu begleiten und sicherzustellen, dass es angemessen betreut wird. Der Vater des Kindes war mit dieser Anordnung nicht einverstanden und wehrte sich dagegen.

Zunächst zog der Vater den Fall vor die kantonale Beschwerdeinstanz des Walliser Kantonsgerichts. Diese wies sein Anliegen im Juni 2026 ab und bestätigte die Erziehungsaufsicht. Daraufhin gelangte der Vater ans Bundesgericht und focht das kantonale Urteil an.

Das Bundesgericht forderte den Vater auf, bis Anfang August 2026 einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt werden kann. Da er die Zahlung nicht fristgerecht leistete, erhielt er eine Nachfrist bis Ende August 2026. Auch diese liess er verstreichen, ohne den Betrag zu bezahlen.

Da der Vater den Kostenvorschuss trotz zweimaliger Frist nicht entrichtete, trat das Bundesgericht auf seine Eingabe nicht ein. Das Verfahren wurde ohne Gerichtskosten eingestellt. Die Erziehungsaufsicht für das Kind bleibt damit in Kraft.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_691/2026

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