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Freiburger Firma geht in Konkurs – Zahlungsunfähigkeit nicht widerlegt

Eine Gesellschaft in Liquidation konnte nicht glaubhaft machen, dass sie zahlungsfähig ist. Der Konkurs über das Unternehmen wird nun vollzogen.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Ein Gericht im Seebezirk eröffnete im Mai 2026 auf Antrag einer Gläubigerin den Konkurs über eine Gesellschaft, die sich in Liquidation befand. Die betroffene Firma legte dagegen Einsprache ein und beantragte, dass der Konkurs vorerst aufgeschoben wird – was das Kantonsgericht Freiburg zunächst gewährte.

Das Kantonsgericht bestätigte den Konkurs jedoch Ende Juni 2026. Es stellte zwar fest, dass die Firma die ursprüngliche Schuld, die zur Konkurseröffnung geführt hatte, innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt hatte. Dennoch habe sie nicht überzeugend darlegen können, dass sie grundsätzlich zahlungsfähig sei. Aus dem Betreibungsregister gingen zehn weitere Betreibungen im fortgeschrittenen Stadium sowie fünf weitere laufende Betreibungen hervor. Der beim Gericht hinterlegte Geldbetrag reichte nicht aus, um alle offenen Schulden inklusive Zinsen und Kosten zu decken. Das Gericht kam zum Schluss, dass die finanzielle Notlage der Firma nicht bloss vorübergehend sei – zumal die Betriebsübernahme bereits rund acht Monate zurücklag.

Die Firma wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und berief sich auf verschiedene Verfassungsrechte. Sie machte geltend, sie sei wirtschaftlich lebensfähig, habe alle geforderten Beträge bezahlt und mit den Behörden kooperiert. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch nicht ein, weil die Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte: Die Firma setzte sich nicht konkret mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander, sondern beschränkte sich auf allgemeine Behauptungen.

Die Gerichtskosten von 2000 Franken gehen zulasten der Firma. Der Konkurs ist damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 5A_653/2026

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