Ein Mann aus dem Kanton Thurgau wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts vorgehen. Dabei ging es um Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV – also staatliche Unterstützungszahlungen, die Menschen erhalten, deren Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Das Bundesgericht forderte den Mann auf, einen Kostenvorschuss von 300 Franken zu leisten. Ohne diese Vorauszahlung kann ein Verfahren in der Regel nicht durchgeführt werden. Das Gericht setzte ihm dafür eine Frist bis zum 21. August 2026 und wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass sein Fall sonst nicht behandelt werde.
Der Mann bezahlte den Vorschuss jedoch weder innerhalb der ursprünglichen Frist noch innerhalb der verlängerten Nachfrist. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Eingabe gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich nicht. Zusätzlich wurden ihm die Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.
Der Streit um die Ergänzungsleistungen bleibt damit ungelöst. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 1. April 2026, gegen den sich der Mann gewehrt hatte, ist nun rechtskräftig.