Symbolbild

Angeklagter scheitert mit schlecht begründeter Eingabe in Basel

Ein Mann wollte ohne eigene Kosten gegen eine Basler Gerichtsentscheidung vorgehen. Seine Eingaben waren zu wenig begründet – er muss 300 Franken Gerichtskosten zahlen.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Ein Mann reichte beim Appellationsgericht Basel-Stadt einen Rekurs ein und beantragte gleichzeitig, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, weil er die Mittel dafür nicht habe. Das Appellationsgericht lehnte dieses Gesuch ab und trat auf den Rekurs gar nicht erst ein. Dagegen wandte sich der Mann mit drei ausführlichen Eingaben ans Bundesgericht.

Die Bundesrichterin prüfte die Eingaben und kam zum Schluss, dass sie die grundlegenden Anforderungen an eine solche Eingabe nicht erfüllen. Wer vor Bundesgericht eine Entscheidung anfechten will, muss klar und konkret darlegen, weshalb die Vorinstanz das Recht verletzt haben soll. Der Mann erklärte jedoch an keiner Stelle nachvollziehbar, warum das Appellationsgericht seinen Antrag auf Kostenbefreiung zu Unrecht abgelehnt haben soll. Seine Eingaben beschränkten sich auf allgemeine Kritik, ohne die nötigen rechtlichen Argumente zu liefern.

Das Bundesgericht trat daher auf die Eingaben nicht ein. Weil die Anliegen des Mannes von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten, wurde auch sein erneutes Gesuch um Kostenbefreiung abgelehnt. Er muss Gerichtskosten von 300 Franken tragen. Bei der Festlegung dieser Summe wurde seine finanzielle Lage berücksichtigt, weshalb der Betrag tiefer ausfiel als üblich.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_956/2026

Zurück zur Hauptseite