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Swisscom darf Mobilfunkantenne in Flawil bauen

Eine Firma wehrte sich gegen den Bau eines 25 Meter hohen Mobilfunkmasts in Flawil SG. Die Richter liessen die Baubewilligung für Swisscom gelten.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Swisscom hatte 2020 ein Baugesuch für eine neue Mobilfunkanlage in der Gemeinde Flawil im Kanton St. Gallen eingereicht. Geplant ist ein 25 Meter hoher Mast mit Antennenmodulen, der auf verschiedenen Frequenzbändern senden soll, darunter auch im 5G-Bereich. Eine Firma aus der Region wehrte sich gegen das Vorhaben und reichte Einsprache ein – ohne Erfolg: Sowohl die Gemeinde als auch das kantonale Bau- und Umweltdepartement und schliesslich das Verwaltungsgericht St. Gallen wiesen ihre Einwände ab.

Die Firma zog den Fall ans Bundesgericht und brachte eine Vielzahl von Rügen vor. Sie kritisierte unter anderem, dass die Strahlenbelastung im Nahbereich des Masts unterschätzt werde, dass ein bestimmtes Gebäude in der Nähe nicht korrekt als schutzwürdiger Ort erfasst worden sei und dass die Grenzwerte für gepulste Strahlung nicht eingehalten würden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) widerlegte diese Einwände fachlich: Die betroffenen Gebäude befinden sich demnach klar im sogenannten Fernfeld der Antenne, die Berechnungen im Standortdatenblatt sind korrekt, und der Grenzwert für gepulste Strahlung ist bei Mobilfunkanlagen schlicht nicht relevant.

Darüber hinaus wiederholte die Firma allgemeine Kritik an der Zulässigkeit adaptiver 5G-Antennen, am Qualitätssicherungssystem der Mobilfunkbetreiberin und am sogenannten Dynamic Spectrum Sharing, das den parallelen Betrieb von 4G und 5G im gleichen Frequenzband ermöglicht. Das Bundesgericht verwies auf seine gefestigte Rechtsprechung: All diese Punkte hat es in den vergangenen Jahren in zahlreichen ähnlichen Verfahren bereits eingehend geprüft und die geltenden Grenzwerte und Betriebsmodi als rechtmässig beurteilt. Die Firma legte keine neuen Argumente vor, die eine Änderung dieser Praxis gerechtfertigt hätten.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte der unterlegenen Firma die Gerichtskosten von 4000 Franken. Swisscom darf die Mobilfunkanlage in Flawil damit wie geplant errichten und in Betrieb nehmen.

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Urteilsnummer: 1C_535/2025

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