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Verurteilter Ehemann bleibt wegen Drohung mit Messer schuldig

Ein Mann hatte seine Ehefrau mit einem Messer bedroht und ihr eine Haarsträhne abgeschnitten. Seine Verurteilung wegen Drohung bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 21. September 2026

Ein Ehepaar, das 2017 in Algerien geheiratet hatte und seit 2022 getrennt lebt, geriet in einen heftigen Streit. Dabei griff der Mann seine Frau mehrfach am Hals, hielt ihr ein Messer vor das Gesicht und drohte ihr, ihr den Kopf abzuschneiden. Anschliessend schnitt er ihr mit dem Messer eine Haarsträhne ab – offenbar um zu zeigen, dass er bereit sei, seine Drohung wahrzumachen. Die Frau filmte den Vorfall heimlich mit ihrem Handy.

Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Mann wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken. Das Genfer Berufungsgericht bestätigte diese Verurteilung im Wesentlichen. Der Mann zog den Fall weiter und verlangte unter anderem, dass die Videoaufnahme seiner Frau nicht als Beweismittel zugelassen werden dürfe, da sie ohne sein Wissen aufgenommen worden sei.

Das oberste Gericht liess die Videoaufnahme als Beweismittel zu. Zwar war die heimliche Aufnahme möglicherweise nicht rechtmässig, doch darf ein solches Beweismittel trotzdem verwendet werden, wenn es zur Aufklärung einer schweren Straftat unerlässlich ist. Die Richter beurteilten die Drohung als schwerwiegend: Der Mann hatte seine Frau in der Privatsphäre des gemeinsamen Haushalts, ohne Zeugen und ohne Fluchtmöglichkeit für sie, wiederholt bedroht. Das Abschneiden der Haarsträhne werteten sie als gezieltes Signal, dass er zur Gewalt bereit sei. Diese konkreten Umstände machten den Fall zu einer ernsten Straftat – unabhängig davon, welche Mindeststrafe das Gesetz für Drohungen vorsieht.

Der Versuch des Mannes, seine Verurteilung mit dem Argument zu entkräften, seine Frau habe die Situation inszeniert und sei gar nicht wirklich erschrocken, scheiterte. Die Richter hielten fest, dass die Frau auf dem Video deutlich schluchzte und versuchte zu fliehen – klare Zeichen echter Angst. Auch der Einwand, er habe sich lediglich verteidigt, überzeugte nicht. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_135/2026

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