Das Zürcher Obergericht hatte einen Mann im Dezember 2023 wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Verletzung der Fürsorgepflicht sowie unerlaubter Aufnahmen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht eine Landesverweisung von acht Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot im Umgang mit Kindern an. Von anderen Vorwürfen wie sexueller Nötigung und Drohung wurde er freigesprochen.
Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und beantragte gleichzeitig beim Obergericht eine Neubeurteilung des Falls – mit der Begründung, es seien neue Tatsachen oder Beweise aufgetaucht. Das Bundesgericht setzte sein eigenes Verfahren daraufhin vorläufig aus, um den Ausgang des kantonalen Verfahrens abzuwarten.
Im Juni 2026 hiess das Obergericht das Gesuch um Neubeurteilung gut und hob wesentliche Teile seines eigenen Urteils von 2023 auf – darunter die Schuldsprüche, die Strafe, die Landesverweisung und das Berufsverbot. Die Sache wurde zur vollständigen Neuverhandlung an eine andere Kammer des Obergerichts zurückgewiesen. Damit war das ursprüngliche Urteil, gegen das der Verurteilte beim Bundesgericht vorgegangen war, hinfällig geworden.
Das Bundesgericht schrieb daraufhin das bei ihm hängige Verfahren als gegenstandslos ab. Da unklar war, wie das Bundesgericht in der Sache entschieden hätte, und da der Verurteilte als mittellos gilt, wurde ihm die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Sein Anwalt erhält dafür 3000 Franken aus der Bundesgerichtskasse. Der Fall wird nun vom Zürcher Obergericht neu beurteilt.