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Hilfsarbeiterin bekommt nach Mai 2023 keine IV-Rente mehr

Eine Hilfsarbeiterin erhielt nach einem Arbeitsunfall befristet eine IV-Rente. Eine Weiterführung lehnen die Richter ab.

Publikationsdatum: 18. September 2026

Eine 1967 geborene Hilfsarbeiterin zog sich bei einem Arbeitsunfall im September 2020 Knieverletzungen zu und meldete sich im Mai 2021 bei der Invalidenversicherung an. Die IV-Stelle Bern sprach ihr rückwirkend eine ganze IV-Rente zu – allerdings nur befristet, von November 2021 bis Ende Mai 2023. Danach sah die IV-Stelle keine ausreichende Grundlage mehr für einen weiteren Rentenanspruch.

Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte weitere medizinische Abklärungen. Sie argumentierte, ihre anhaltenden Rücken- und Knieschmerzen seien auf den Unfall zurückzuführen und nie richtig untersucht worden. Insbesondere sei sie nie persönlich von einem unabhängigen Gutachter untersucht worden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies ihre Klage im Juli 2025 ab.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid nun. Die medizinischen Unterlagen zeigten, dass die Hilfsarbeiterin zwar ihre frühere körperlich belastende Tätigkeit nicht mehr ausüben könne. In einer leichten, wechselbelastenden Arbeit sei sie jedoch zu 80 Prozent arbeitsfähig. Zahlreiche Untersuchungen – darunter bildgebende Verfahren, Infiltrationen und rheumatologische Abklärungen – hätten keine körperlichen Ursachen für die anhaltenden Schmerzen gefunden. Die Beurteilungen des ärztlichen Dienstes der IV seien daher ausreichend gewesen; ein zusätzliches externes Gutachten sei nicht nötig gewesen.

Da die Hilfsarbeiterin nach Einschätzung der Ärzte teilweise erwerbstätig sein könnte, ergibt sich unter Berücksichtigung ihrer Haushaltstätigkeit ein Invaliditätsgrad von lediglich 15 bis 21 Prozent – deutlich unter der Schwelle von 40 Prozent, die für eine IV-Rente nötig wäre. Die Gerichtskosten von 800 Franken trägt sie selbst.

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Urteilsnummer: 8C_534/2025

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