Symbolbild

Schuldner zahlt Verfahrenskosten nicht – sein Fall wird nicht behandelt

Ein Schuldner wollte ein Urteil anfechten, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht. Deshalb trat das Gericht auf seinen Fall gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 18. September 2026

Ein Mann wollte ein Urteil des Solothurner Obergerichts anfechten, das ihn zur Zahlung einer Schuld verpflichtete. Er reichte seine Eingabe beim Bundesgericht ein und wurde daraufhin aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – ein übliches Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Gerichtskosten gedeckt sind.

Der Mann bat zunächst darum, den Betrag in Raten zahlen zu dürfen. Das Gericht lehnte dies ab, gewährte ihm aber eine verlängerte Frist bis Anfang Juli 2026. Zudem liess er sich einen neuen Einzahlungsschein schicken. Trotzdem ging der Vorschuss nicht ein.

Das Gericht setzte daraufhin eine letzte, nicht mehr verlängerbare Nachfrist bis zum 3. August 2026 und wies den Mann ausdrücklich darauf hin, dass sein Rechtsmittel sonst nicht behandelt werde. Auch diese Frist liess der Mann ungenutzt verstreichen.

Da der Kostenvorschuss nie bezahlt wurde, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Zusätzlich muss der Mann Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_90/2026

Zurück zur Hauptseite