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Eltern scheitern mit Strafanzeige gegen Gemeindepräsident von Diepoldsau

Ein Ehepaar zeigte den Gemeindepräsidenten und den Schulratspräsidenten von Diepoldsau an. Die Richter lehnten eine Strafverfolgung ab.

Publikationsdatum: 18. September 2026

Ein Ehepaar aus der Gemeinde Diepoldsau im Kanton St. Gallen erstattete im November 2025 Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten und den Schulratspräsidenten. Auslöser waren zwei Verfügungen vom 30. September 2025, mit denen die Gemeinde dem Paar Kosten für die ausserkantonale Unterbringung ihres Sohnes in Rechnung stellte – insgesamt rund 13'800 Franken. Das Paar warf dem Gemeindepräsidenten Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung und Urkundenfälschung vor, dem Schulratspräsidenten Amtsmissbrauch sowie Verletzung des Datenschutzes.

Die zuständige Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte im Januar 2026 die Erlaubnis, ein Strafverfahren zu eröffnen. Gegen diesen Entscheid gelangten die Eltern ans Bundesgericht. Dieses bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab. Die Richter hielten fest, dass allein der Erlass einer rechtlich fehlerhaften Verfügung, die auf Rekurs hin umgehend zurückgezogen wird, keinen Amtsmissbrauch darstellt. Tatsächlich hatte der Gemeinderat die beiden Rechnungen bereits im Oktober 2025 zurückgezogen, nachdem festgestellt worden war, dass eine interkantonale Abrechnungsvereinbarung nicht korrekt angewendet worden war.

Auch den Vorwurf der Urkundenfälschung liessen die Richter nicht gelten. Das Ehepaar hatte Zweifel geäussert, ob die auf den Rechnungen genannte Sachbearbeiterin tatsächlich für die Verfügungen verantwortlich gewesen sei. Das Bundesgericht erklärte jedoch, dass eine als Referenz aufgeführte Person nicht zwingend die Verfügung erlassen haben muss – sie kann auch bloss als Ansprechperson dienen. Hinweise auf eine eigentliche Urkundenfälschung fehlten damit.

Bezüglich des Schulratspräsidenten trat das Gericht auf die Beschwerde gar nicht erst ein, weil das Ehepaar nicht darlegte, weshalb dessen Teilnahme an einer Besprechung beim Sozialamt strafrechtlich relevant sein sollte. Das Paar muss nun die Gerichtskosten von 2'000 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 1C_93/2026

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