Ein professioneller Radfahrer stand im Zentrum einer Dopingaffäre rund um den Giro d'Italia 2022. Im Rahmen einer spanischen Polizeioperation wurden abgehörte Nachrichten zwischen dem Radprofi, einem Arzt und einem Betreuer seines Teams ausgewertet. Die Kommunikation enthielt verschlüsselte Begriffe wie «Kokosöl» und «Testis», die laut den Ermittlern auf das verbotene Mittel Menotropin hinwiesen. Der Arzt schickte zudem ein Paket mit vier Fläschchen des injizierbaren Wirkstoffs an den Betreuer, der es an den Radprofi weitergeben sollte. Die spanische Polizei hatte das Paket abgefangen und untersucht, bevor sie es wieder freigab.
Das Antidopinggericht des Radsport-Weltverbands UCI verurteilte den Radprofi im Mai 2024 zu einer vierjährigen Sperre, der Aberkennung aller Resultate seit Mai 2022 sowie einer Geldbusse von 1,05 Millionen Euro. Der Radprofi legte dagegen beim Internationalen Sportschiedsgericht TAS Berufung ein. Das TAS wies die Berufung im Mai 2025 ab und bestätigte die Sanktionen vollumfänglich. Die Busse entspricht 70 Prozent des vertraglich vereinbarten Jahresbruttolohns von 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 – so sieht es das UCI-Regelwerk bei vorsätzlichen Verstössen vor.
Der Radprofi zog den Fall anschliessend ans Bundesgericht. Er rügte unter anderem, dass die aus der spanischen Polizeioperation stammenden Beweise illegal verwendet worden seien und er keinen vollständigen Zugang zu diesen Unterlagen gehabt habe. Zudem hielt er die Millionenbusse für unverhältnismässig und sah sein Recht auf persönliche Entfaltung verletzt. Das Bundesgericht wies alle Einwände ab. Es hielt fest, dass der Radprofi prozessuale Mängel während des Schiedsverfahrens hätte sofort rügen müssen und damit nun ausgeschlossen sei, dies nachzuholen. Zur Frage der Beweise betonte das Gericht, dass auch auf möglicherweise unrechtmässig übermittelte Beweise zurückgegriffen werden darf, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt – was im Kampf gegen Doping der Fall sei.
Zur Höhe der Busse stellte das Bundesgericht fest, dass der Radprofi weder vor dem TAS noch danach belegt hatte, dass die Zahlung seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Er hatte auch keine Belege zu seiner finanziellen Lage eingereicht. Die Busse sei zwar eine erhebliche Summe, stehe aber in direktem Verhältnis zu seinem sehr hohen Einkommen und verfolge einen legitimen Zweck: Sie soll verhindern, dass Sportler aus vorsätzlichem Doping einen Vorteil ziehen, und soll andere Athleten abschrecken. Das Bundesgericht sah darin keinen Verstoss gegen grundlegende Rechtsprinzipien.