Symbolbild

Frau scheitert mit Klage gegen ihre Beistandschaft

Eine Frau wollte die ihr aufgezwungene Beistandschaft anfechten. Ihre Eingabe war jedoch zu wenig begründet – das Gericht trat nicht darauf ein.

Publikationsdatum: 17. September 2026

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord hatte für eine Frau im Mai 2026 eine sogenannte Vertretungsbeistandschaft eingerichtet. Das bedeutet: Ein Beistand übernimmt für sie die Verwaltung ihres Einkommens und Vermögens. Die Frau war damit nicht einverstanden und wehrte sich dagegen.

Sie gelangte zunächst ans Obergericht des Kantons Bern. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch nicht ein, weil sie nicht ausreichend begründet war. Wer einen Gerichtsentscheid anficht, muss konkret darlegen, welche Fehler der frühere Entscheid enthält – das hatte die Frau versäumt.

Daraufhin wandte sich die Frau ans Bundesgericht. Auch dort begründete sie ihre Eingabe nicht in der verlangten Form. Sie schrieb lediglich, dass sie keine Beistandschaft wolle, weil sie noch vieles selbst erledigen könne. Zudem erwähnte sie, dass ein ihr nahestehender Mann etwa alle drei Wochen bei ihr vorbeischaue und ihr auch bei der Steuererklärung helfe. Auf die Frage, warum das Obergericht falsch entschieden haben soll, ging sie nicht ein.

Das Bundesgericht trat deshalb auch auf diese Eingabe nicht ein. Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage war, ihre Beschwerde rechtlich zu begründen, entschied der zuständige Richter im vereinfachten Verfahren. Immerhin: Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der Umstände verzichtet.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_771/2026

Zurück zur Hauptseite