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Anwohnerinnen dürfen Sunrise-Mobilfunkantenne in Zug nicht stoppen

Zwei Frauen aus Zug wehrten sich gegen eine neue 5G-Mobilfunkanlage. Die Richter liessen die Baubewilligung für Sunrise bestehen.

Publikationsdatum: 17. September 2026

Sunrise wollte an der Chamerstrasse in Zug eine neue Mobilfunkanlage mit neun Antennen in einem bestehenden Gebäude errichten. Drei der Antennen sollen im modernen 5G-Frequenzband betrieben werden, sogenannt adaptiv – das heisst, sie passen ihre Sendeleistung je nach Bedarf an. Das kantonale Umweltamt bestätigte, dass die gesetzlichen Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden. Der Stadtrat von Zug erteilte die Baubewilligung im August 2022.

Zwei Anwohnerinnen, die in der Nähe der geplanten Anlage wohnen, wehrten sich dagegen. Sie zogen den Fall durch alle kantonalen Instanzen – ohne Erfolg. Schliesslich gelangten sie ans Bundesgericht. Sie argumentierten, die Einhaltung der Grenzwerte beim adaptiven Betrieb sei nicht ausreichend überprüfbar, und verlangten unter anderem, dass sogenannte Original-Antennendiagramme beigezogen werden. Ausserdem seien die gesetzlichen Grenzwerte generell zu hoch und verletzten das Vorsorgeprinzip.

Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es verwies auf seine eigene, gefestigte Rechtsprechung: Die vom zuständigen Bundesinstitut empfohlenen Messmethoden für adaptive Antennen seien tauglich. Auch der Einwand, es fehle an einer unabhängigen Messkontrolle, überzeuge nicht – schon bei früheren Mobilfunkgenerationen habe die Behörde auf Angaben der Betreiber angewiesen sein müssen, die stichprobenartig überprüft werden könnten. Und die geltenden Strahlungsgrenzwerte seien rechtmässig; das zuständige Bundesamt verfolge die internationale Forschung und könne bei Bedarf eine Anpassung verlangen.

Die Anwohnerinnen konnten zudem keine neuen Argumente vorbringen, die eine Änderung dieser Rechtsprechung gerechtfertigt hätten. Das Bundesgericht stellte ausserdem fest, dass grosse Teile der Eingabe kaum auf den konkreten Fall eingingen, sondern allgemeine Kritik an 5G enthielten. Das Gesuch um Kostenbefreiung wurde abgelehnt, weil die Klage von Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg hatte. Die beiden Frauen müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken tragen und Sunrise ebenfalls 4000 Franken als Entschädigung zahlen.

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Urteilsnummer: 1C_31/2026

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