Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte beim Bezirksgericht Zürich die Eröffnung des Konkurses über eine GmbH in Liquidation beantragt. Das Bezirksgericht hiess das Begehren im Mai 2026 gut und eröffnete den Konkurs. Die betroffene Firma wehrte sich dagegen zunächst erfolgreich beim Obergericht des Kantons Zürich – allerdings ohne Erfolg: Das Obergericht wies die Beschwerde im Juni 2026 ab.
Daraufhin gelangte die GmbH ans Bundesgericht. Dieses sistierte das Konkursverfahren vorläufig, das heisst, der Konkurs blieb zwar formell eröffnet, durfte aber vorerst nicht weiter vorangetrieben werden. Gleichzeitig forderte das Bundesgericht die Firma auf, einen Kostenvorschuss von 5'000 Franken zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird.
Die GmbH bat zunächst um eine Verlängerung der Zahlungsfrist, was das Bundesgericht gewährte. Es setzte eine Nachfrist bis zum 25. August 2026 und wies ausdrücklich darauf hin, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werde, falls der Betrag nicht rechtzeitig eingehe. Die Firma nahm diese Mitteilung zwar entgegen, bezahlte den Vorschuss aber auch innerhalb der Nachfrist nicht.
Da die Bedingung für die Behandlung der Beschwerde nicht erfüllt wurde, trat das Bundesgericht nicht auf das Rechtsmittel ein. Das bedeutet: Der Konkurs über die GmbH kann nun vollständig durchgeführt werden. Zusätzlich muss die Firma Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen.