[Eine Frau lag im Streit mit der SOLIDA Versicherungen AG über Leistungen aus der Unfallversicherung. Nachdem das Bundesgericht ihren Fall bereits im März 2026 beurteilt hatte, reichte sie im Juni 2026 ein neues Gesuch ein, mit dem sie dieses Urteil anfechten wollte.
Das Gericht forderte sie daraufhin auf, einen Kostenvorschuss zu leisten – also einen Geldbetrag, den Parteien in solchen Verfahren vorab einzahlen müssen. Die Frau beantragte stattdessen, von dieser Zahlung befreit zu werden, weil sie die Kosten nach eigenen Angaben nicht tragen kann. Dieses Gesuch wurde jedoch abgelehnt. Sie erhielt eine Nachfrist bis Ende August 2026, um den Vorschuss doch noch zu bezahlen.
Da die Frau auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung leistete, trat das Bundesgericht auf ihr Gesuch gar nicht erst ein. Das bedeutet: Ihr Anliegen wurde inhaltlich nicht geprüft. Das Verfahren scheiterte allein daran, dass die verlangte Vorauszahlung ausblieb.
Auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtete das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise.]