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Kranker Mann bekommt weiterhin einen Beistand zur Seite gestellt

Ein alkoholkranker und an Tremor leidender Mann wollte die behördlich angeordnete Beistandschaft verhindern. Die Richter wiesen seinen Einwand ab.

Publikationsdatum: 16. September 2026

Ein Mann, der allein in einer ihm zur Verfügung gestellten Wohnung lebt, leidet an einer Zittererkrankung (Tremor) und ist alkoholabhängig. Weil er seinen Alltag kaum selbst organisieren kann, übernahmen seine Eltern und Geschwister seit Jahren sämtliche Aufgaben für ihn: Einkaufen, Kochen, Pflege und alle finanziellen Angelegenheiten. Nachdem die Schwester eine Gefährdungsmeldung erstattet hatte, leitete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal eine Abklärung ein.

Gestützt auf den Abklärungsbericht und nach Anhörung des Betroffenen ordnete die KESB im Juli 2026 eine Beistandschaft an. Das bedeutet: Eine offizielle Begleitperson übernimmt künftig die Vertretung des Mannes sowie die Verwaltung seines Einkommens und Vermögens. Der Mann wehrte sich dagegen beim Kantonsgericht Basel-Landschaft und argumentierte, seine Familie unterstütze ihn ausreichend und er wolle das so beibehalten. Das Kantonsgericht wies seinen Einwand jedoch ab. Es verwies auf seine stark eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstorganisation, die soziale Isolation, die mangelhafte Haushaltsführung sowie den enormen Unterstützungsbedarf, der die Familie zu überlasten drohe.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dort scheiterte er ebenfalls – allerdings bereits an einer formalen Hürde: Seine Eingabe enthielt keine ausreichende Begründung dafür, weshalb das Urteil des Kantonsgerichts rechtlich falsch sein soll. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Mann mit seiner Schilderung, die Eltern würden seit zehn Jahren alles für ihn erledigen, die drohende Überlastung der Familie im Grunde selbst bestätige – ohne dies jedoch zu erkennen.

Da die Eingabe den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht genügte, trat das Bundesgericht gar nicht erst auf den Fall ein. Die Beistandschaft bleibt damit in Kraft. Gerichtskosten wurden dem Mann angesichts seiner Situation keine auferlegt.

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Urteilsnummer: 5A_834/2026

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