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Beschuldigter muss ohne Pflichtverteidiger vor Gericht

Ein Mann wurde wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht verurteilt. Sein Antrag auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger wird abgelehnt.

Publikationsdatum: 16. September 2026

Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt gegen einen Mann ein Strafverfahren wegen Vernachlässigung seiner Unterhaltspflichten. Im Dezember 2025 wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt. Gleichzeitig beantragte er, ihm auf Staatskosten einen Anwalt zuzuweisen – die sogenannte amtliche Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Antrag ab.

Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diese Ablehnung. Es begründete seinen Entscheid damit, dass der Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überschaubar sei, die Akten wenig umfangreich seien und der Beschuldigte bereits bei seiner Einvernahme in der Lage gewesen sei, seine finanzielle Situation sowie seinen Standpunkt zur Unterhaltspflicht detailliert und selbständig darzulegen. Besondere Schwierigkeiten, die eine anwaltliche Unterstützung zwingend erfordern würden, seien nicht erkennbar.

Dagegen zog der Mann vor das Bundesgericht. Er argumentierte, Verfahren wegen Verletzung von Unterhaltspflichten seien wegen der damit verbundenen familienrechtlichen Fragen komplex. Die Bundesrichterin liess diese Eingabe jedoch nicht zu. Sie stellte fest, dass der Beschuldigte lediglich allgemeine Behauptungen vorgebracht habe, ohne konkret aufzuzeigen, welche spezifischen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten in seinem Fall eine Verteidigung unbedingt notwendig machen würden. Auch mit den detaillierten Begründungen des Obergerichts habe er sich nicht ausreichend auseinandergesetzt.

Zusätzlich hatte der Beschuldigte beantragt, die Gerichtskosten müssten ihm erlassen werden, da er finanziell nicht in der Lage sei, diese zu bezahlen. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, weil seine Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe. Die Gerichtskosten von 500 Franken muss er selbst tragen, wobei seiner finanziellen Lage bei der Festsetzung des Betrags Rechnung getragen wurde.

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Urteilsnummer: 7B_788/2026

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