Im Oktober 2023 fuhr ein Autofahrer auf der Autobahn A12 zwischen Freiburg und Lausanne auf der Überholspur. Er setzte den rechten Blinker, als ob er die Spur wechseln wollte, lenkte dann aber wieder nach links und bremste abrupt. Ein Motorradfahrer, der mit zu geringem Abstand hinter ihm fuhr, konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren, kollidierte mit dem Heck des Autos und stürzte. Dabei erlitt er eine Prellung der rechten Hüfte.
Das Kantonsgericht Freiburg verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken sowie einer Busse von 300 Franken. Der Autofahrer wehrte sich dagegen und argumentierte, er habe allenfalls reflexartig gebremst. Zudem sei der Motorradfahrer selbst schuld, weil er viel zu nahe aufgefahren sei und das Überholmanöver zu früh eingeleitet habe. Dieses Fehlverhalten unterbreche den Zusammenhang zwischen seiner Bremsung und dem Unfall.
Die obersten Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie bestätigten, dass der Autofahrer das riskante Fahrverhalten des Motorradfahrers bereits zuvor beobachtet hatte – dieser hatte ihn bedrängt und wild gestikuliert. Deshalb hätte der Autofahrer damit rechnen müssen, dass der Motorradfahrer bei einem Spurwechsel sofort zum Überholen ansetzen würde. Wer in einer solchen Situation abrupt bremst, handelt fahrlässig. Das Fehlverhalten des Motorradfahrers wiege zwar mit, sei aber nicht so schwerwiegend, dass es die Bremsung des Autofahrers als Ursache des Unfalls vollständig in den Hintergrund dränge.
Auch der Einwand, er habe darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer erst nach einem vollständigen Spurwechsel überholen würde, liess das Gericht nicht gelten. Wer sieht, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer bereits regelwidrig verhält, kann sich nicht auf dieses Vertrauen berufen. Die Verurteilung des Autofahrers ist damit rechtskräftig; er muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.