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Vater scheitert mit Klage gegen Walliser Richterin vor Bundesgericht

Ein Vater hatte eine Richterin wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein und lehnte auch Prozesskostenhilfe ab.

Publikationsdatum: 14. September 2026

Ein Vater aus dem Kanton Wallis hatte Strafanzeige gegen eine Bezirksrichterin erstattet. Er warf ihr vor, körperliche Züchtigungen – darunter Ohrfeigen – die seine Kinder durch ihre Mutter erlitten haben sollen, nicht gemeldet und keine Schutzmaßnahmen gegen die Mutter angeordnet zu haben. Die Walliser Staatsanwaltschaft trat auf die Anzeige nicht ein, das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Der Vater zog daraufhin ans Bundesgericht. Dieses prüfte zunächst, ob er überhaupt berechtigt ist, einen solchen Fall weiterzuziehen. Voraussetzung dafür wäre, dass er im Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche – etwa Schadenersatz oder Genugtuung – geltend machen könnte. Solche Ansprüche begründete er in seiner Eingabe jedoch mit keinem Wort.

Hinzu kommt ein weiteres rechtliches Hindernis: Die beschuldigte Richterin handelte in ihrer Funktion als Staatsangestellte. Im Wallis haftet in solchen Fällen nicht die Beamtin persönlich, sondern der Kanton. Allfällige Ansprüche müssten daher gegen den Staat gerichtet werden – und solche Ansprüche des öffentlichen Rechts können nicht im Strafverfahren geltend gemacht werden. Der Vater hätte also ohnehin keinen direkten Anspruch gegen die Richterin gehabt.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Vater muss Gerichtskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_974/2026

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